Darf der
Vermieter Ihnen das in Rechnung stellen?
NEIN. Den Aufwand, der dem Vermieter im Zusammenhang
mit einem Mieterwechsel entsteht, kann er nicht auf die Mieter abwälzen. Die
Position in der Schlussrechnung „Kosten für Mieterwechsel“ ist unzulässig.
Quelle: Ktipp Nr.18, 2015