Kosten für den Mieterwechsel

Darf der Vermieter Ihnen das in Rechnung stellen?

NEIN.  Den Aufwand, der dem Vermieter im Zusammenhang mit einem Mieterwechsel entsteht, kann er nicht auf die Mieter abwälzen. Die Position in der Schlussrechnung „Kosten für Mieterwechsel“ ist unzulässig.

Quelle: Ktipp Nr.18, 2015



 
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