Können wir eine Entschädingung verlangen?

Wir haben mit Zustimmung des Vermieters den Estrich isoliert, um ihn als Wohnraum zu nutzen. Jetzt ziehen wir aus und fragen uns: Können wir dafür eine Entschädigung verlangen?


Ja, das können Sie. Sie haben eine Entschädigung zugut, wenn die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses dank Ihrem Umbau einen erheblichen Mehrwert aufweisen. Wenn der Vermieter bei der nachfolgenden Vermietung aufgrund Ihrer Umbauten enen höheren Mietzins verlangen kann, liegt ein Mehrwert vor.

 
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