Muss der Vermieter zustimmen?

In der Küche ist zu wenig Stauraum. Ich will ein Tablar an die Wand bohren.

Muss der Vermieter zustimmen?


Nein, muss er nicht.

Kleinere Änderungen sind zulässig, solange sie keine Schäden an der Wohnungverursachen und leicht rückgänging gemacht werden können. Dazu gehören insbesondere einzelne Dübellöcher in der Wand. Bewegliche, demontierbare Gegenstände dürfen Sie im Rahmen Ihres Gebrauchsrechts anschrauben. Von einer baulichen Erneuerung oder Veränderung geht man erst aus, wenn die Arbeiten in die Bausubstanz der Wohnung eingreifen - etwa der Ausbau der Küchentür samt Rahmen, um den Durchgang zu vergrössern.



 
zurück nach oben
powered by editly