Winterzeit - Wie warm muss es in der Wohnung sein?

Winterzeit – Wie warm muss es in der Wohnung sein?

Wie stark muss die Wohnung vom Vermieter geheizt werden? Wie können wir uns wehren wenn die Heizung immer wieder kurzfristig aussteigt?

Der Vemieter muss Ihnen eine Wohnung in gebrauchstaglichem Zustand zur Verfügung stellen. Dazu gehört, dass die Wohnung mit „angemessener Wärme“ zu versogen ist.

Eine Temperatur von rund 20 bis 21 Grad Celsius is in der Zeit zwischen 7.00 und 23.00 Uhr gilt als angemessen.

Sorgt der Vermieter nicht umgehend für ausreichende Temperaturen, haben die Mieter Anrecht auf eine Mietzinsreduktion während der Zeit, in der die Wohnung  ungenügend beheizt wird.

Sofern die Raumtemperatur während des Tages zwischen 16 und 18 Grad liege, „kann der Mieter gemäss Erfahrungen aus der Rechtsprechung mit einer Mietzinsreduktion von rund 20 Prozent den Nettomietzinses rechnen“.

Was kann ich machen wenn die Heizung immer wieder kurzfristig aussteigt?

Der Mieter sollte unbedingt zuerst den Hauswart oder den Vermieter informieren, bevor man einen Servicemonteur ruft. Erst wenn der Vermieter innert nützlicher Frist nicht erreichbar ist, dürfen die betroffenen Mieter auf Kosten des Vermieters den Reparaturservice selber bestellen (etwa am Wochenende).

Auftraggeber muss zahlen:

Der Mietverband weist darauf hin, dass der Mieter als Auftraggeber des Servicemonteur gilt, wenn er ohne Zustimmung des Vermieters den Servicemonteur aufbietet. Zahl der Vermieter die Rechnung nicht rechtzeitig, muss der Mieter für den Betrag aufkommen und das vorgeschossene Geld anschliessend vom Vermieter zurückfordern.

Bei Streit mit dem Vermieter muss sich der Mieter an die Schlichtungsstelle für Mietfragen wenden.

Das Verfahren dort ist konstenloss.

 EasyRelocation Team

 
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