Mit Hund, Katze oder Haustieren über die Grenzen
Die Bestimmungen gehen aus den Informationen des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hervor.
Sie fahren mit Hund oder Katze in die Ferien? Sie kaufen sich im Ausland ein Haustier oder Sie ziehen mit Hund und Katze in die Schweiz? Oder suchen Sie Infos über die Anforderungen der EU, Tollwut, Parasiten oder zu Flugreisen? Dann empfehlen wir Ihnen folgende Links:
Kleine Checkliste für grosse Ferien mit Hund und Katze
http://www.blv.admin.ch/themen/04670/05325/05337/index.html?lang=de
Abgaben
Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,1 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.
Mehr auf :
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen (admin.ch)
Kupierte Hunde; Einfuhrverbot
Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.
Ausnahmen:- Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert".
- Wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund ebenfalls einführen. Allerdings nur, wenn die Bedingungen für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut erfüllt sind. Siehe Umzug (Übersiedlungsgut) und Formular 18.44.
Quelle:Eidgenössische Zollverwaltung EZV