Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!

Nicht selten nutzen Vermieter einen Mieterwechsel für einen saftigen Mietzinsaufschlag.

Was lässt sich dagegen tun?

Richtig ist, dass Mieterinnen und Mieter in einigen Kantonen leichter an diese Information herankommen. In den Kantonen Zürich, Zug und Nidwalden sowie in den meisten Westschweizer Kantonen gilt heute die sogenannte Formularpflicht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vermieter beim Abschluss eines neuen Mietvertrags unaufgefordert auf einem amtlichen Formular mitteilen müssen, wieviel der Vormieter bezahlt hat. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, können Mieter später jederzeit an die Schlichtungsbehörde gelangen und den Mietzins neu festlegen lassen. Unter Umständen muss der Vermieter die zu viel bezahlten Beträge zurückerstatten.

Wie können Mieter an die Informationen gelangen, wo die Formularpflicht nicht gilt und wenn sich der Vermieter stur stellt? Im Idealfall können Neumieter noch vor dem Einzug den ausziehenden Mieter um die Informationen bitten. Ist dies nicht mehr möglich, so sollte sich niemand davor scheuen, die Nachbarn im Haus nach dem Mietzins zu fragen.

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Quelle: Mieterverband


 
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