Versicherungen
Krankenversicherung: Jede in der Schweiz
wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Alle Mitglieder der
Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Jede Person, die
sich in der Schweiz aufhält, muss sich innerhalb von drei Monaten versichern.
Die gleiche Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind einer
Krankenversicherung anschliessen müssen. Die Krankenversicherung vergütet
rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen. Da auch zeitlich
rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen vergütet werden,
sind zwingend auch die Prämien rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn zu
entrichten. Der Arbeitgeber übernimmt keinen Anteil.
Versicherungspflichtig sind namentlich auch ausländische Arbeitskräfte, die unselbständig
erwerbstätig sind und deren Aufenthaltsbewilligung weniger als drei Monate
gültig ist, sofern sie für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen
gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen. Das gilt auch für Personen, die
während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind und nach dem
Freizügigkeitsabkommen oder dem EFTA-Übereinkommen hierfür keine
Aufenthaltsbewilligung benötigen.
Der Versicherte kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muss ihn unabhängig von seinem Alter und seinem Gesundheitszustand akzeptieren, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.
Sie haben die Möglichkeit, ihren Beitrag durch die Wahl bestimmter Optionen zu reduzieren. Eine Möglichkeit dafür ist die so genannte „Franchise“. Das ist die Summe, die Sie jedes Jahr selbst für Arztbesuche aufbringen müssen. Diese liegt im niedrigsten Fall bei CHF 300,-, sie kann aber bis CHF2400,- angehoben werden, was Ihre Monatsbeiträge deutlich reduziert.
Es gibt auch Zusatzversicherungen. Damit können Sie Zahnarztbbesuche und Spitalaufenthalte absichern.
Hinweis: Angestellte, die mehr als acht Stunden in der Woche arbeiten, sind über ihren Arbeitgeber automatisch gegen Unfälle versichert.
Hausrat-und Haftpflichtversicherung: Im Allgemeinen werden Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen über einen Zeitraum von einem, drei oder fünf Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Periode verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate, manchmal aber auch nur einen Monat vor Vertragsfälligkeit.
Haftplichtversicherung: Es ist wichtig, eine Privat-Haftpflichtversicherung zu haben. Denn diese kann vor millionenhohen Schadensforderungen bewahren.
Vorsicht beim Selbstbehalt: Wichtig ist auch, die Höhe des Selbstbehalts zu prüfen. Besonders bei Mieterschäden. 40 Prozent aller Haftpflichtschäden werden von Mietern verursacht. Haftpflicht-Versicherungen unterscheiden sich hier vor allem darin, wie sie mit dem Selbstbehalt umgehen. Die meisten Versicherer verrechnen den Selbstbehalt pro Schadenfall oder pro Wohnungswechsel nur einmal. Der Versicherungs-Vergleich zeigt, eine Familie, die in Miete wohnt, bezahlt zwischen 102 und 200 Franken. Singles können bereits ab 77 Franken pro Jahr eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Zwar ist die Hausratversicherung nicht obligatorisch, doch ermöglicht Sie Ihnen, sich vor den unangenehmen Folgen von Schadensfällen wie Diebstahl, Beschädigung Ihrer Möbeln und vieles mehr zu schützen.
Autoversicherung: Eine Frage wurde immer wieder gestellt: Wann lohnt sich eine Fahrzeug-Vollkasko, eine Teilkasko oder eine Kollisions-Kasko-Versicherung?
Für Neuwagen ist 5- 7 Jahre lang eine Vollkasko sinnvoll - bis 10 Jahre eine Teilkasko. Dann ist auch diese überflüssig. (Quelle: SRF Schweizer Radio und Fernsehen / Konsum)
Rechtsschutz-Versicherung: Das am häufigsten vorgebrachte Argument für den Schutz ist sein geringer Preis. Die jährliche Prämie ist mit 120 Fr. bis 490 Fr. oft niedriger als die Kosten einer einzigen vom Anwalt verrechneten Arbeitsstunde. Jonas Grossniklaus vom Vergleichsdienst Comparis hält daher eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich für die meisten Familien für lohnenswert. Allerdings sollte man vorher abklären, ob man bereits als Arbeitnehmer, Verbands- oder Gewerkschaftsmitglied über eine Kollektivversicherung verfügt. (Quelle: www.nzz.ch)
Tierversicherung: Ihr Tier ist ein Gefährte, den Sie gegen die Risiken des täglichen Lebens schützen wollen. Mit einigen Mausklicks vergleichen und das passende Angebot für Ihren Gefährten und Ihr Budget wählen. Sie erhalten umgehend eine Offerte für die Deckung der Tierarzt-, Spital- und Unfallkosten. Die Offerten sind gratis und unverbindlich (www.bonus.ch)
Reiseversicherung: Es kann immer etwas Unvorhergesehenes geschehen: ein (kleiner) Unfall, eine Krankheit, ein Problem bei der Arbeit: das kann bedeuten, dass man auf die seit langem vorbereitete Reise verzichten muss, und das kann teuer kommen! Wenn Sie eine Reiseversicherung abschliessen, sind Sie von solchen unangenehmen Folgen geschützt!
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