Kein Referenzzinssatz im Vetrag: Was gilt nun?

Kein Referenzzinssatz im Vetrag: Was gilt nun?

Kurzantwort:

Der Mieter kann die Mietzinsreduktion auf den nächstmöglichen Kündigungstermin geltend machen.

Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag KEIN Referenzzinssatz gennant ist. Der Anspruch auf eine Mietzinssenkung ist dann nicht gegeben, wenn der Vermieter keinen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielt, was mittels Berechnung der Nettorendite, der kostendeckenden Bruttorendite oder mit Überprüfung der Miete auf die Orts-oder Quartierüblichkeit erfolgen kann. (Quelle: Mieterinnen-&Mieterverband)

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